Bauphysik: Schall- und Wärmeschutz

Schallschutz nach DIN 4109

Die sorgfältige Planung der Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 sind Grundvoraussetzung für das Wohlbefinden der sich in dem Gebäude aufhaltenden Menschen. Neben der Planung und der Erstellung der bauaufsichtlich geforderten Schallschutznachweise ist die Kontrolle der baulichen Maßnahmen ein wichtiger Bestandteil und Ergänzung zur Planung. Alle Beratungstätigkeiten, Planungsleistungen und Leistungen der Baukontrollen werden durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erbracht bzw. koordiniert und überwacht.


Wärmeschutz nach Energieeinsparverordnung EnEV

Wir beraten Sie hinsichtlich des konzeptionellen Wärmeschutzes für Ihr Gebäude, planen auf dieser Grundlage Ihren Wärmeschutz einschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, erstellen die Nachweise nach Energieeinsparverordnung EnEV 2002 und kontrollieren die fachgerechte Bauausführung. Die Leistungen zum Wärmeschutz werden durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erbracht bzw. koordiniert und überwacht.


Kontrolle der Ausführung von Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen

Die Ausführung der Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen werden durch den Aufsteller der entsprechenden Nachweise als einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz überwacht.