Bauphysik: Schall- und Wärmeschutz
Schallschutz nach DIN 4109
Die sorgfältige Planung der Schallschutzmaßnahmen nach DIN
4109 sind Grundvoraussetzung für das Wohlbefinden der sich in dem
Gebäude aufhaltenden Menschen. Neben der Planung und der Erstellung
der bauaufsichtlich geforderten Schallschutznachweise ist die Kontrolle
der baulichen Maßnahmen ein wichtiger Bestandteil und Ergänzung
zur Planung. Alle Beratungstätigkeiten, Planungsleistungen und Leistungen
der Baukontrollen werden durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
für Schall- und Wärmeschutz erbracht bzw. koordiniert und überwacht.
Wärmeschutz nach Energieeinsparverordnung EnEV
Wir beraten Sie hinsichtlich des konzeptionellen Wärmeschutzes für
Ihr Gebäude, planen auf dieser Grundlage Ihren Wärmeschutz einschließlich
Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, erstellen die Nachweise
nach Energieeinsparverordnung EnEV 2002 und kontrollieren die fachgerechte
Bauausführung. Die Leistungen zum Wärmeschutz werden durch einen
staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz
erbracht bzw. koordiniert und überwacht.
Kontrolle der Ausführung von Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen
Die Ausführung der Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen werden
durch den Aufsteller der entsprechenden Nachweise als einen staatlich
anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz
überwacht.
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